Bei zentralen Statuswechseln eines Gesuchs wird dringend empfohlen, die Gesuchsteller:innen aktiv zu informieren. Eine automatische Benachrichtigung schafft Transparenz und sorgt für eine klare, nachvollbare Kommunikation zwischen Förderorganisation und Gesuchsteller:innen.
Transparenz und Erwartungssicherheit
Gesuchsteller:innen möchten jederzeit wissen, wo ihr Gesuch im Prozess steht. Eine Statusmeldung gibt Orientierung, schafft Vertrauen und reduziert Unsicherheiten – insbesondere bei längeren Bearbeitungszeiten.
Reduktion von Rückfragen
Werden Statusänderungen nicht kommuniziert, wenden sich Gesuchsteller:innen häufig direkt an die Förderorganisation, um nach dem aktuellen Stand zu fragen. Eine automatische Information verhindert unnötige Rückfragen und entlastet das Team administrativ.
Wir empfehlen daher, den Versand von Statusbenachrichtigungen bei zentralen Statuswechseln zu aktivieren, um einen transparenten, effizienten und gut nachvollziehbaren Förderprozess sicherzustellen.
